Krankenkassen erstatten Kosten für die Osteopathie-Behandlung

Sie benötigen eigentlich eine Osteopathie-Behandlung aber wissen nicht, ob Sie das nötige Kleingeld dafür haben? Dann können Sie hier erfahren, wie Sie eine finanzielle Unterstützung für die Behandlung erhalten können.

Die Osteopathie ist mittlerweile in unserer gesellschaftlichen Mitte angekommen und längst keine therapeutische Geheimdiziplin oder gar „Wunderheilmethode“ mehr. Sie ist eine von zahlreichen Krankenkassen anerkannte manuelle Therapieform, die Menschen bei unterschiedlichen Beschwerden helfen kann.

Viele Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder, die eine osteopathische Behandlung benötigen, indem sie einen Teil der Kosten übernehmen. Der Trick dabei ist, dass die behandelte Person dafür zuvor ein privates Rezept benötigt.

Lassen Sie sich von Ihrer behandelnden Ärztin ein Rezept geben, bevor Sie einen Termin zur osteopathischen Behandlung vereinbaren. Bild: Bundesverband Osteopathie

Um die Kosten anteilig erstattet zu bekommen, sollten Sie die folgenden Schritte unternehmen:

  • Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, ob Ihr Tarif osteopathische Behandlungen abdeckt und wenn ja, zu welchen Bedingungen.
  • Haben Sie grünes Licht von Ihrer Kasse, dann sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer behandelnden Fachärztin und bitten Sie um ein Rezept für Osteopathie. Manche Ärzte sind von der Therapieform so begeistert, dass sie von selbst einen Besuch vorschlagen.
  • Vereinbaren Sie einen Termin in einer osteopathischen Praxis.
  • Zahlen Sie die Sitzungen aus eigener Tasche und sammeln Sie sie Rechnungen.
  • Reichen Sie die Rechnungen samt Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.
  • Erhalten Sie einen Teil der Kosten erstattet.

Das Rezept, der Krankenkassen-„Gutschein“

So gesehen, erhalten Sie damit eine Art Krankenkassen-Gutschein für die osteopathische Behandlung. Informieren Sie sich vorher unbedingt bei Ihrer Kasse, ob diese die Osteopathiebehandlungen tatsächlich abdeckt. Aktuell übernehmen viele  gesetzliche Kassen bis zu drei Sitzungen anteilig pro Jahr. Da es jedoch zahlreiche Krankenkassen in Deutschland gibt, müssen Sie sich bei Ihrem jeweiligen Versicherer erkundigen.

Der oben aufgezeigte Weg richtet sich an Personen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Regelungen bei den privaten Kassen können Ihnen Ihre dortigen Ansprechpartner nennen.

Was ist mit Menschen, die keine Behandlung auf Rezept wollen?

Da ich Heilpraktikerin bin, können Sie bei mir einen Termin mit und ohne ärztlichem Rezept vereinbaren. Ohne Rezept übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings nicht die anteiligen Kosten. Die privaten Kassen könnten die Kosten übernehmen, doch das hängt von Ihrem Vertrag ab; auch hier müssen Sie sich vorher über die Bedingungen der Kostenübernahme erkundigen.

Fazit: Gesetzlich und privat Versicherte gehen bei einer osteopathischen Behandlung in Vorleistung und die Erstattung erfolgt im Nachgang durch die Kassen, sofern das im Angebotskatalog steht. Als Mitglied im BVO, sind viele Krankenkassen abgedeckt, die eine anteilig Kostenerstattung übernehmen. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse und sprechen Sie mich gerne an, wenn Sie Fragen zur Behandlung haben oder einen Termin vereinbaren wollen.

Wenn Sie ein Rezept haben, können Sie einen Teil der Osteopathie-Kosten von der Krankenkasse erstattet bekommen. Bild: Bundesverband Osteopathie